Die Leiterin der Crypto Task Force, Hester Peirce, erläuterte am Montag in einer Rede, wie die Securities & Exchange Commission (SEC) verschiedene Krypto-Vermögenswerte im Rahmen der Wertpapiergesetze definiert.
Bei der Veranstaltung SEC Speaks am Montag sprach der Leiter der Crypto Task Force, Hester Peirce, über die Notwendigkeit, Klarheit für die Kryptoindustrie zu schaffen. Peirce hob die Schritte hervor, die die Kommission unternommen hat, um den Stellenwert digitaler Vermögenswerte zu klären, darunter die Abhaltung von über 100 Treffen mit führenden Vertretern der Kryptoindustrie und die Herausgabe von Leitfäden zu bestimmten Krypto-Vorschriften.
Sie erklärte jedoch, dass ein wichtiges Diskussionsthema unter den Branchenführern die Frage ist, ob Krypto-Assets als Wertpapiere angesehen werden. Peirce antwortete, dass die meisten der derzeit verfügbaren Krypto-Assets nicht unter diese Kategorie fallen.
Sie wies auch darauf hin, dass bei der Behandlung von Krypto-Vermögenswerten, die keine Wertpapiere sind, „wirtschaftliche Realitäten eine Rolle spielen“.
Peirce bekräftigte die Überzeugung der Task Force, Meme-Coins nicht als Wertpapiere aufzunehmen. Sie fügte hinzu, dass eine Kryptowährung wirtschaftliche Rechte an einem Unternehmen oder einer anderen Einheit besitzen müsse, um als Wertpapier bezeichnet zu werden.
„Krypto-Vermögenswerte, die keine wirtschaftlichen Rechte oder eine Beteiligung an einem Unternehmen oder einem anderen Versprecher darstellen [...] und ausschließlich der Nutzung oder dem Konsum dienen, sollten nicht den Bundeswertpapiergesetzen unterliegen“, erklärte Peirce.
Die Krypto-Taskforce will auch klare Regeln für Krypto-Transaktionen aufstellen, um Aktionen wie Rug Pulls zu verhindern. Sie erklärte auch, dass die Kommission die Einführung eines Registrierungsrahmens für Wertpapierangebote mit Krypto-Vermögenswerten und die Einführung eines sorgfältig konditionierten „sicheren Hafens“ in Erwägung ziehen könnte, der bestimmte Transaktionen erlauben würde.
Dazu gehört in der Regel, dass die potenziell als Anlageverträge eingestuften Transaktionen ohne vollständige Wertpapierregistrierung funktionieren, sofern sie bestimmte regulatorische Kriterien erfüllen.
Sie fügte hinzu, dass die Kommission einen zusätzlichen Rahmen einführen könnte, der Aktivitäten wie Krypto-Luftabwürfe von der Notwendigkeit einer Wertpapierregistrierung ausschließt.
„Die Kommission könnte einen Ausnahmeregelungsrahmen schaffen, so dass bestimmte Ausschüttungen von Krypto-Vermögenswerten als Teil eines 'Airdrops' nicht als registrierungspflichtige 'Angebote' oder 'Verkäufe' gelten“, erklärte Peirce.
Darüber hinaus betonte Peirce die Notwendigkeit, regulatorische Klarheit darüber zu schaffen, wann die Verbindung zwischen einem Anlagevertrag und einem Krypto-Vermögenswert unterbrochen wird. Sie wies darauf hin, dass einige Gerichte Sekundärverkäufe von Krypto-Vermögenswerten als Wertpapiergeschäfte eingestuft haben. Peirce schlägt vor, dass die Kommission solche Entscheidungen nicht allein dem Urteil der Gerichte überlassen sollte.