TradingKey – US-Börsenaufsicht SEC führt neue Regeln für die Tokenisierung von US-Aktien ein, während der DeFi-Sektor kräftig zulegt – HYPE steigt um über 10 % und UNI schnellt um über 15 % nach oben.
Am 17. September US-Ostküstenzeit veröffentlichte die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC eine Stellungnahme zur „Innovationsausnahme“ („Innovation Exemption“), die einen klaren und konkreten Weg für die On-Chain-Tokenisierung von US-Aktien und traditionellen Wertpapieren ebnet. Dieser bedeutende regulatorische Katalysator beflügelte direkt den Kryptowährungsmarkt und löste eine breit angelegte Rallye bei Tokens an dezentralen Börsen (DEXs) und On-Chain-Derivateplattformen aus.
Uniswap (UNI) war der Spitzenreiter und stieg in den letzten 24 Stunden um über 15 %, um sich 8 US-Dollar zu nähern und den höchsten Stand seit November 2025 zu erreichen; gefolgt von Hyperliquid (HYPE), das im selben Zeitraum um etwa 11 % zulegte, die Marke von 86 US-Dollar durchbrach und sich erneut seinem Allzeithoch näherte.
UNI-Kurschart, Quelle: TradingView
Die von der SEC veröffentlichte Stellungnahme zur Innovationsausnahme schafft einen vorläufigen Compliance-Rahmen für den On-Chain-Handel mit traditionellen Wertpapieren und tokenisierten US-Aktien; die wichtigsten Punkte sind wie folgt:
Regulatorische Dimension | Kernregeln und Umsetzungsdetails |
Dauer und Umfang der Ausnahmeregelung | Gewährt eine 5-jährige vorübergehende, bedingte Ausnahme für berechtigte Handelsplätze für tokenisierte Wertpapiere (TSVs) und Liquiditätsanbieter, wodurch aufwendige Registrierungsanforderungen für traditionelle Börsen und Market Maker vorübergehend ausgesetzt werden. |
Handelsmechanismus und On-Chain-Technologie | Ermöglicht Plattformen den Handel über berechtigte Automated Market Maker (AMMs) und Liquiditätspools; erfordert, dass Smart Contracts auf öffentlichen, permissionless Blockchains bereitgestellt werden, Open-Source sind und Sicherheitsaudits bestehen. |
Rechtegleichheit | Synthetische Derivate sind strengstens verboten; Inhaber tokenisierter Aktien müssen Rechte genießen, die mit traditionellen Kassamarkt-Aktien völlig identisch sind (einschließlich Dividendenausschüttungen, Stimmrechten usw.). |
Vetorecht des Emittenten | Wird die Tokenisierung von einem Dritterbringer durchgeführt, der nicht der Emittent ist, muss der TSV das börsennotierte Unternehmen der zugrunde liegenden Aktie 30 Tage im Voraus schriftlich benachrichtigen. Legt das börsennotierte Unternehmen Einspruch ein, darf die Plattform die tokenisierte Aktie nicht listen. |
Handelsrisikokontrolle und Marktsynchronisation | Es werden Begrenzungen für die Arten und Mengen handelbarer Tokens sowie für das Handelsvolumen festgelegt; löst die zugrunde liegende Aktie an einer traditionellen Börse einen Circuit Breaker oder einen Handelsstopp aus, muss der Handel des entsprechenden On-Chain-Tokens gleichzeitig ausgesetzt werden. |