Die US-Börsenaufsicht SEC hat einem Vorschlag der Nasdaq zugestimmt, den Handel mit tokenisierten Wertpapieren zu ermöglichen. Das geht aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervor.
Die Entscheidung erlaubt es der Nasdaq, ein Pilotprogramm zu starten, bei dem bestimmte Aktien und börsengehandelte Fonds (ETFs) in tokenisierter Form ausgegeben und abgewickelt werden können. Die SEC erklärte, der Vorschlag erfülle die Anforderungen des Securities Exchange Act von 1934.
Das Programm gilt für Wertpapiere, die als „DTC-fähige Wertpapiere“ eingestuft sind. Dazu zählen Aktien aus dem Russell-1000-Index sowie ETFs, die wichtige Indizes wie den S&P 500 oder den Nasdaq-100 abbilden.
Im neuen System sollen tokenisierte Wertpapiere wie klassische Aktien funktionieren. Sie tragen dieselbe CUSIP-Nummer, werden unter denselben Kürzeln gehandelt und gewähren Anlegern identische Rechte, einschließlich Dividenden- und Stimmrechten.
Händler, die die tokenisierte Abwicklung nutzen wollen, können diese Option bei der Orderaufgabe wählen, indem sie ein „Tokenisierungs-Flag“ hinzufügen und ein Blockchain-Netzwerk sowie eine Wallet-Adresse angeben. Nach Ausführung der Geschäfte übermittelt Nasdaq die Details zur Abwicklung und Verrechnung an die Depository Trust Company (DTC).
Sowohl tokenisierte als auch traditionelle Transaktionen laufen über dasselbe System, ohne Unterschiede bei Preisbildung, Orderausführung, Gebühren oder Abwicklungszeiten. Die Aufsicht übernehmen Nasdaq und die Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) mit bestehenden Überwachungssystemen.
Nasdaq hatte den Vorschlag erstmals im September eingereicht. Nach Auswertung öffentlicher Rückmeldungen und Anpassungen kam die SEC zu dem Schluss, dass die Struktur mit den bestehenden Marktregeln im Einklang steht.
Die Einführung hängt vom Abschluss der Infrastruktur im Rahmen des laufenden Pilotprogramms der DTC ab. Der Handel mit tokenisierten Wertpapieren soll erst beginnen, wenn dieser Prozess abgeschlossen ist.
Nasdaq ist verpflichtet, Marktteilnehmer mindestens 30 Tage vor dem Start über eine sogenannte Equity Trader Alert zu informieren. Eine Ausweitung über das Pilotprojekt hinaus oder Änderungen an der Umsetzung der Tokenisierung erfordern zusätzliche regulatorische Genehmigungen.
Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund, dass Finanzinstitute verstärkt auf Blockchain-Technologie in traditionellen Märkten setzen, insbesondere bei der Neugestaltung von Abwicklungsprozessen und im Asset Management.