Die US-Börsenaufsicht SEC hat laut einem Bericht von Bloomberg ihre Pläne zur Einführung einer Ausnahmeregelung verschoben, die Kryptounternehmen den Handel mit tokenisierten Aktien ermöglichen würde.
Die SEC setzt die geplante Einführung der Ausnahmeregelung für tokenisierte Aktien angesichts wachsender Bedenken vorerst aus.
Die Behörde wollte die vorgeschlagene Innovations-Ausnahme offenbar bereits in dieser Woche vorstellen. Ein Entwurf sei demnach bereits fertiggestellt und intern geprüft worden. Nach jüngsten Gesprächen zwischen SEC-Mitarbeitern und Vertretern der Branche sei der Prozess nun jedoch gestoppt worden.
Im Mittelpunkt der Verzögerung stehen zunehmende Sorgen über einen möglichen Anstieg sogenannter Drittanbieter-Token. Dabei handelt es sich um synthetische Versionen von Aktien, die ohne Beteiligung der eigentlichen Unternehmen ausgegeben werden.
SEC-Kommissarin Hester Peirce hatte zuvor signalisiert, dass die Ausnahmeregelung voraussichtlich auf emittentengestützte Token und tokenisierte Ansprüche registrierter Unternehmen abzielen werde - nicht jedoch auf frei handelbare synthetische Vermögenswerte. Damit solle sichergestellt werden, dass tokenisierte Wertpapiere dieselben Rechte und Pflichten wie ihre traditionellen Pendants besitzen.
„Man sollte bedenken: Ich bin immer davon ausgegangen, dass der Umfang begrenzt sein würde und nur den Handel mit digitalen Abbildungen derselben zugrunde liegenden Aktien ermöglicht, die ein Investor heute bereits am Sekundärmarkt kaufen kann - nicht mit synthetischen Produkten“, schrieb Peirce am Donnerstag in einem Beitrag auf X.
Die Innovations-Ausnahmeregelung soll Kryptounternehmen und Plattformen aus dem Bereich der dezentralen Finanzdienstleistungen (DeFi), die blockchainbasierte Versionen von US-Aktien ausgeben wollen, regulatorische Klarheit verschaffen.
Bloomberg zufolge führten Mitarbeiter der SEC in den vergangenen Tagen mehrere Gespräche mit Börsen und anderen Marktteilnehmern, um die Risiken zu bewerten. Hinweise auf Änderungen am Kern des Vorschlags gebe es bislang nicht.
Die SEC verfolgt bei der Ausgestaltung der Kryptoregulierung inzwischen einen strukturierteren Ansatz, da der Markt für Tokenisierung rasant wächst. Unter dem Vorsitz von Paul Atkins konzentriert sich die Behörde zunehmend darauf, klarere Leitlinien bereitzustellen, anstatt sich vor allem auf Durchsetzungsmaßnahmen zu stützen.
Die Aufsichtsbehörden veröffentlichten im Januar eine gemeinsame Erklärung zu tokenisierten Wertpapieren. Darin wurden diese als traditionelle Finanzinstrumente beschrieben, die auf Blockchain-Netzwerken abgebildet werden. Zugleich wurde bekräftigt, dass die US-Wertpapiergesetze unabhängig davon vollständig gelten, ob Vermögenswerte on-chain oder off-chain ausgegeben werden. Zudem unterschied die Erklärung zwischen emittentengestützten Token und Drittanbieter-Modellen, wobei der Schutz von Anlegern und die Wahrung von Aktionärsrechten besonders hervorgehoben wurden.
Die Verzögerung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem der Markt für sogenannte Real-World-Assets (RWA) weiter stark wächst. Das Marktvolumen des Sektors liegt inzwischen bei mehr als 34 Milliarden US-Dollar, wobei allein tokenisierte Aktien die Marke von einer Milliarde US-Dollar überschritten haben.
Unterdessen prüfen Institutionen weiterhin umfassender den Einsatz blockchainbasierter Wertpapier-Infrastrukturen. Dazu zählen unter anderem die Depository Trust & Clearing Corporation (DTCC) sowie die New York Stock Exchange (NYSE), die beide an Initiativen zur Tokenisierung arbeiten.